Das Nachreichen von Unterlagen und das Einholen von Erläuterungen nach Angebotseinreichung ist (meist) unzulässig. 21. Juni 2021
In einem kürzlich publizierten Entscheid (VB.2020.00611)hat das Verwaltungsgericht Zürich die strenge Praxis der Rechtsprechung betreffend die Unzulässigkeit des Nachreichens bzw. Ergänzens von Nachweisen nochmals deutlich bestätigt.