Die Gewichtung der Zuschlagskriterien – die rein prozentuale Gewichtung ist nur eine Seite der Medaille.
Bei der Bewertung der Angebote ist neben der Gewichtung der Zuschlagskriterien auch die Art und Weise der Bewertung entscheidend.
Bei der Bewertung der Angebote ist neben der Gewichtung der Zuschlagskriterien auch die Art und Weise der Bewertung entscheidend.
Das Bundesgericht legt für Beschaffungen von einfachsten Leistungen die Schwelle bei 60 % fest.
Die Gerichte stellen, wenn es um die Beurteilung der Angemessenheit der Gewichtung des Zuschlagskriteriums Preis geht, regelmässig darauf ab, ob es sich um einfache oder komplexe Leistungen handelt. Meines Erachtens ist diese Unterscheidung nicht sachgerecht. Die Unterscheidung zwischen «einfachen» und «komplexen» Leistungen kann zumindest nicht einfach unkritisch für die Gewichtung des Preises als allein entscheidendes Kriterium herangezogen werden.