In einem vor kurzem publizierten Entscheid äusserte sich das Verwaltungsgericht Zürich zur Anfechtung von Ausschreibungsunterlagen, der Vorbefassung sowie zur Frage von zu stark marktbeschränkenden Eignungskriterien (Referenzen):
Bei einer Beschaffung ist die Vergabestelle oft darauf angewiesen, vorgängig zu einer öffentlichen Ausschreibung eine Marktabklärung durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Denn der Beschaffungsentscheid (d.h. der Entscheid, was genau beschafft werden soll) bedarf zuerst fachlicher Abklärungen. Dabei ist es oft notwendig, bei potentiellen Anbieterinnen deren Produkte und Lösungen zu testen oder zu begutachten, bevor überhaupt entschieden werden kann, in welche Richtung der Beschaffungsentscheid gehen soll.
Das Verwaltungsgericht Zürich hat sich im kürzlich publizierten Entscheid VB.2022.00554 mit der Abgrenzung zwischen einer unzulässigen Vorbefassung und einem (zulässigen) Wissensvorsprung aufgrund einer bisherigen Tätigkeit einer Anbieterin auseinandergesetzt. Eine Abgrenzung, welche immer wieder zu Fragen und Unklarheiten führt.