Immer wieder sehen sich Vergabestellen damit konfrontiert, dass bei öffentlichen Ausschreibungen nur sehr wenige Angebote eingehen. Nachfolgend eine Ursachenforschung und Ansätze zur Lösung:
Auch im Einladungsverfahren ist darauf zu Achten, einen genügenden Wettbewerb zu erreichen, ansonsten keine wirtschaftlich und qualitative Beschaffung erreicht werden kann.
Einseitige Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen, können u.U. aufgrund der Marktmacht der öffentlichen Hand missbräuchlich sein.
Lösungsorientierte Beschaffungsformen gewinnen mit der neuen Gesetzgebung an Bedeutung. So öffnet der Gesetzgeber mit der Revision das Instrument des Wettbewerbes und Studienauftrages ausdrücklich auch für andere Bereiche als den Baubereich, so z.B. für die Vergabe intellektueller Dienstleistungen.