Die Gewichtung der Zuschlagskriterien – die rein prozentuale Gewichtung ist nur eine Seite der Medaille.
Bei der Bewertung der Angebote ist neben der Gewichtung der Zuschlagskriterien auch die Art und Weise der Bewertung entscheidend.
Bei der Bewertung der Angebote ist neben der Gewichtung der Zuschlagskriterien auch die Art und Weise der Bewertung entscheidend.
Die Preisspanne beeinflusst die Gewichtung des Preises fast genauso stark wie die Gewichtung selber.
Das Verwaltungsgericht Zürich hat in seinem kürzlich publizierten Urteil (VB.2019.00716)seine Rechtsprechung bestätigt, dass die Preisspanne bei der Bewertung des Preises anhand der realistisch zu erwartenden Preisspanne festzulegen ist. Wenn die Bandbreite (Preisspanne) erst nach dem Vorliegen der Angebote festgelegt werde, können auch die tatsächlich offerierten, ernsthaften Preise als Anhaltspunkte berücksichtigt werden.
Eine neue Vergabekultur (oft auch als Paradigmenwechsel bezeichnet) benötigt auch ein Umdenken bei den Zuschlagskriterien
Das Bundesgericht legt für Beschaffungen von einfachsten Leistungen die Schwelle bei 60 % fest.
Musskriterien sind von den Eignungskriterien abzugrenzen. Erstere sind leistungs-/produkt-und nicht eignungsbezogen.
Nachhaltige Beschaffung als Schwerpunkt beim Themenworkshop der Konferenz der Kantonsbaumeister/Innen und Kantonsarchitekt/Innen (Konferenz KB‘CH)
Von der Beschaffungsrevision versprechen sich viele einen Durchbruch oder zumindest eine Verbesserung in Bezug auf die Beschaffung von Leistungen nach nachhaltigen Kriterien. Das Kriterium „Nachhaltigkeit“ ist im neuen Art. 29 BöB explizit aufgeführt. Nach der entsprechenden Botschaft beinhaltet das Kriterium der «Nachhaltigkeit» die drei Dimensionen Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Soziales. Die Dimension Umwelt wird durch die Aspekte der Umweltverträglichkeit sowie der Ressourcenschonung und -effizienz definiert.
Kommt mit der Revision eine neue Vergabekultur?
Die Bewertung des Preises ist grundsätzlich wohl das klarste Zuschlagskriterium bei der Angebotsbewertung, denn es ist rein eine Frage der Mathematik. Trotzdem (oder gerade deswegen) tun sich Vergabestellen immer wieder schwer damit und es passieren bei der Preisbewertung immer wieder Fehler, welche in einem Beschwerdeverfahren zur Aufhebung des Zuschlages führen.
Noch ist das neue Beschaffungsrecht noch nicht in Kraft. Die voraussichtlich ab 2021 geltenden Änderungen werden auch die Bauwirtschaft betreffen, wie stark, das bleibt jedoch abzuwarten, wie nachfolgend gezeigt wird.
Referenzen nehmen bei öffentlichen Beschaffungen einen wichtigen Aspekt bei der Prüfung der Eignung aber teilweise auch der Bewertung der Angebote im Rahmen der Zuschlagskriterien ein. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, ob bei neu oder erst kürzlich gegründeten Unternehmen, auch Referenzen aus einer früheren Tätigkeit als Referenzen genannt werden können.